Gerichtsverwertbarkeit von Abstammungstests

Wenn aus einem Abstammungstest ein vor Gericht verwertbares Parteigutachten werden soll, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Identitätsfeststellung vor Probenentnahme

Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignen sich unabhängige Zeugen wie Ärzte oder Rechtsanwälte. Der Zeuge fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben an uns zurück. Entsprechende Formulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, können ebenfalls angefordert werden.

Anerkennung vor Schweizer Gerichten

Unsere Firma in Deutschland hat die Zertifizierung auch für Schweizer Gerichte. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen.

Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren und mit uns Kontakt aufnehmen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung von Abstammungstests.