Fragen und Antworten zur Probenahme für den Vaterschaftstest

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Probenahme für den Vaterschaftstest, die Sie beachten sollten und dem Probennehmer zur Verfügung stellen müssen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und nutzen Sie die Checkliste für eine reibungslose Durchführung.

Welche Proben werden benötigt und wer nimmt sie?

Für einen Vaterschaftstests benötigen wir einen Mundschleimhautabstrich des möglichen Vaters, des Kindes und der Mutter, aber nicht Bedingung. Zahnbürsten, Haare und dergleichen dürfen wir nach dem Gendiagnostikgesetz nicht bearbeiten.

Wie wird eine Mundschleimhautprobe entnommen?

Der Probenehmer legt die Probenkuverts und die eingepackten Wattetupfer bereit. Die Stäbchen dürfen nicht am Tupfer berührt werden. Anleitung:

  • Erstes Probenkuvert mit den persönlichen Daten des Probanden beschriften
  • Ersten Tupfer aus der Verpackung nehmen und damit mehrfach längs an der Schleim­haut zwischen Oberkiefer und Wange reiben und drehen
  • Prozedur mit dem 2. Tupfer wiederholen, um die zweite Probe zu nehmen
  • Tupfer ins richtige Probenkuvert stecken und Probenkuvert verschließen
  • Alle Probanden nacheinander auf diese Weise beproben. Bitte beginnen Sie mit dem 2. Probanden erst, wenn das Kuvert für den 1. Probanden verschlossen ist. Verwechslungen werden so vermieden.

Checkliste zur Probenahme

  • Probenumschläge korrekt beschriftet und die richtigen Mundschleimhautabstriche zugeordnet
  • Ausweise bzw. Geburtsurkunde (Baby, Kleinkind) aller Teilnehmer kopiert. Ausweisdaten in das Formular übertragen
  • Fotos oder Fingerabdrücke der Probanden genommen und ausgedruckt oder mitgebrachte Passbilder beigelegt
  • Rückversand: 1) vollständige Testunterlagen 2) Ausweiskopien 3) Fotos 4) Mundschleimhautabstriche
  • Proben und Testunterlagen für die Probanden unzugänglich aufbewahren.

Welche Formulare werden benötigt?

Einwilligung: Wir benötigen von allen beteiligten Personen eine Einwilligung in Form einer Unterschrift. Auftrag: Wählen Sie hier bitte den gewünschten Test aus und geben Sie mit Ihrer Unterschrift den Auftrag zur Analyse. Probenbegleitblatt: Informationen zu Ihren Proben für unsere Labormitarbeiter. Niederschrift zur Probenahme & Identitätsnachweis: Auszufüllen vom Probennehmer. Bitte auf alle Unterschriften achten. Bitte alle Formulare gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen. Wir erstellen aus diesen Angaben den Befund.

Wer muss der Analyse zustimmen?

Alle Testteilnehmer müssen aufgeklärt werden und dem Test zustimmen. Das gilt insbesondere auch für noch minderjährige Teilnehmer. Laut Gendiagnostikgesetz muss nicht einwilligungsfähigen Personen die Untersuchung in einer ihnen verständlichen Weise erklärt werden. Für Kleinkinder wird das Einverständnis zur Analyse durch die Sorgeberechtigten gegeben. Je nach Alter und Stand der geistigen Entwicklung müssen ältere Kinder und Jugendliche die Formulare „Niederschrift“ und „Einwilligung“ auch selber unterschreiben.

Was und wie versenden?

Ihr Probenehmer schickt mit dem beiliegenden Rückumschlag:

  • alle Formulare (siehe Punkt „Welche Formulare werden benötigt?“)
  • Proben in den jeweils beschrifteten Probenkuverts
  • Kopien der Ausweise bzw. Geburtsurkunde bei Babys
  • Fotos. Sie bringen entweder Passbilder zur Probenahme mit oder der Probenehmer macht sie und druckt sie aus.

Was tun, wenn eine beteiligte Person verstorben ist?

Von verstorbenen Personen können wir nach Absprache und im Einzelfall Spurenproben analysieren. Als Spurenproben eignen sich z.B. Zigarettenstummel, Rasierapparate, Zahnbürsten, Blutflecken, benutzte Taschentücher, etc. Gegebenenfalls können wir auch Gewebeproben, beispielsweise von einer Tumorbiopsie analysieren. Bitte sprechen Sie unbedingt vor der Probeneinsendung mit uns, wenn Ihnen nur Spurenproben zur Verfügung stehen. P.S. Für gerichtliche Analysen muss ein Arzt zugegen sein.